Wie kann ich ein Rezept nachbestellen?

  • Sie sind ein Patient unserer Praxis.
  • Es besteht eine Dauerverordnung.
  • Es können keine neuen Medikamente bestellt werden.

Für „Privatversicherte“ sowie „sonstige Kostenträger (z.B. Heilfürsorge, PBeaKK, Bundeswehr…)“ ändert sich nichts – bitte Rezept wie gewohnt bestellen und abholen.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit dem 01. Januar 2024 wie folgt:

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