Folgerezept bestellen

Sie können über das unten stehende Formular sehr einfach ein Folgerezept bestellen. Dafür sind jedoch ein paar Dinge zu beachten. Bitte lesen Sie die folgende Information aufmerksam. Falls Sie die Bedingungen für ein Folgerezept nicht erfüllen, verwenden Sie bitte zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung das allgemeine Kontaktformular.
Rezeptvordruck (Muster)

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Sprechzeiten

MO – FR | 7:30 – 11 Uhr
MO, DI, DO | 14 – 17:30 Uhr

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits ein Patient unserer Praxis.
  • Es besteht eine Dauerverordnung für das Medikament.
  • Die Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte, eGK) ist im aktuellen Quartal schon eingelesen.

Wichtig: Es können keine neuen Medikamente bestellt werden. Dafür brauchen Sie einen Termin.

Änderung für gesetzlich Versicherte

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für gesetzlich Versicherte das E-Rezept (elektronische Rezept). Sie bekommen kein gedrucktes Rezept mehr, sondern das Rezept kann mit der eGK (elektronische Gesundheitskarte) bei der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Sofern Sie Ihre Karte im betreffenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen haben, brauchen Sie bei der Bestellung eines Folgerezepts also nicht noch einmal in unsere Praxis zu kommen.

Für Privatversicherte und sonstige Kostenträger (z. B. Heilfürsorge, PBeaKK, Bundeswehr …) hat sich nichts geändert. Bitte bestellen Sie das Rezept wie gewohnt und holen Sie den Ausdruck in der Praxis ab.

Dasselbe gilt für Hilfsmittelrezepte (Blutzucker-Teststreifen, Sensoren, Einmalnadeln, Kompressions­strümpfe etc.). Für diese medizinischen Hilfsmittel werden die Rezepte weiterhin in Papierform ausgestellt und können nach Bestellung in unserer Praxis abgeholt werden.

Quartalsplan

Um eine Folgerezept bestellen zu können, müssen Sie Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte, eGK) einmal pro Quartal bei uns in der Praxis einlesen. Falls die Versichertenkarte im aktuellen Quartal noch nicht in unserer Arztpraxis eingelesen wurde, bitten wir Sie, diese zuerst am Empfang einlesen zu lassen. Selbstverständlich kann die Folgerezeptbestellung dann beim Einlesen der Versichertenkarte auch gleich am Empfang erfolgen.

Quartal 1: 1. Januar bis 31. März
Quartal 2: 1. April bis 30. Juni
Quartal 3: 1. Juli bis 30. September
Quartal 4: 1. Oktober bis 31. Dezember

Zeitlicher Ablauf für gesetzlich Versicherte

  • Folgerezeptbestellungen, welche bis 11 Uhr bei uns eingehen, können ab dem nächsten Werktag gegen Vorlage der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte, eGK) in jeder Apotheke eingelöst werden.
  • Folgerezeptbestellungen, welche nach 11 Uhr bei uns eingehen, können ab dem übernächsten Werktag gegen Vorlage der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte, eGK) in jeder Apotheke eingelöst werden.

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