Wie kann ich ein Rezept nachbestellen?
Für „Privatversicherte“ sowie „sonstige Kostenträger (z.B. Heilfürsorge, PBeaKK, Bundeswehr…)“ ändert sich nichts – bitte Rezept wie gewohnt bestellen und abholen.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit dem 01. Januar 2024 wie folgt: